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Die Nagelkorrekturspange

  • podoleinemann
  • 22. Feb. 2024
  • 4 Min. Lesezeit

Bildquelle: 3TO


Es ist ein schmerzhaftes Problem, das bereits in antiken ägyptischen Schriften beschrieben wurde: Der eingewachsene Zehennagel. Seither haben sich viele Behandlungsmethoden etabliert um Patient*innen Linderung zu verschaffen: so sind bereits Ende des 19. Jahrhunderts - das älteste Patent stammt von 1873 - Ärzte und Fußpfleger auf die Idee gekommen, Zug- und Hebelwirkung zu nutzen um einen eingerollten oder eingewachsenen Nagel auf sanfte Weise wieder "auf den rechten Weg" zu bringen. Manche Methoden muten heute etwas skurill an: So wurden bei der 1938 entwickelten Rosenstein-Methode winzige Löcher in die Nagelseiten gebohrt und der Nagel dann mit einer Art Schnürung aus chirurgischem Faden auf Spannung gebracht. Diese Methode wird heute nicht mehr angewandt, aber andere, später entwickelte Formen verfolgen das gleiche Grundprinzip. Weit verbreitet sind heute beispielsweise eine 1946 von Dr. William Scholl - heute bekannt für Pflegeprodukte und Zubehör für die Behandlung zuhause - entwickelte Spange aus Sterlingsilber, die 1961 entwickelte Ross-Fraser-Spange aus einem Drahtstück oder die Ende der 80er von der Podologin Elvira Osthold entwickelte dreiteilige Drahtspange. Später kamen noch Klebespangen hinzu, wie beispielsweile die B/S-Klebespange oder die Goldstadtspange der Firma Hellmut Ruck.


Ich selbst arbeite in meinen Behandlungen mit der 3TO-Spange (siehe Bild) - der dreiteiligen Orthonyxiespange -, die auf der Osthold-Methode basiert. Hierbei werden zwei Drahtbügel durch millimetergroße Häkchen seitlich unter die Nagelplatte gehakt, dann in der Mitte mit einer kleinen Drahtschlaufe gespannt und das Ganze mit etwas UV-Gel fixiert. Der Vorteil: auch bei starken Entzündungen in den vorderen Nagelecken oder stark eingerollten Nägeln kann die Spange verhältnismäßig einfach gesetzt werden - dagegen muss beispielsweise die Ross-Fraser-Spange in einem Stück von vorn auf den Nagel aufgeschoben werden, was bei starken Entzündungen in diesem Bereich für den/die Patient*in sehr unangenehm sein kann. Außerdem kann durch den dreiteiligen Aufbau die Größe und Spannung der Nagelspange besonders individuell angepasst werden.


An dieser Stelle möchte ich einige Fragen beantworten, die mir schon oft von Patient*innen zum Thema Spangenbehandlung gestellt wurden.


Was sind die Vorteile einer Spangenbehandlung?


Während bei einem beginnenden einwachsenden Nagel oft schon mit einfachen Mitteln Abhilfe geschaffen werden kann, landen schwerer ausgeprägte Fälle leider immernoch oft unter dem Skalpell. Diese Eingriffe sind oft verbunden mit einer langwierigen und oft schmerzhaften Wundheilung, der betroffene Zeh muss lange geschont werden und im Verband bleiben, was für viele Patient*innen eine erhebliche Einschränkung im Alltag darstellt.

Im Vergleich dazu ist die Spangenbehandlung minimalinvasiv, es entstehen keine offenen Wunden oder Schmerzen, Krankschreibungen oder Schonphasen sind nicht notwendig.


Zwar gibt es sehr schwere Fälle in denen ein chirurgischer Eingriff letztendlich unvermeidbar ist, bei frühzeitigem Eingreifen kann dies aber in vielen Fällen vermieden werden. Daher ist es wichtig, bereits bei frühen Anzeichen eines eingewachsenen Nagels eine podologische Praxis aufzusuchen - je früher, desto besser!


Ist die Spangenbehandlung schmerzhaft?


Ist das Gewebe um den Nagel bereits entzündet, dann kann das Einsetzen der Spange manchmal vorrübergehend unangenehm sein, da die Arbeit am entzündeten Hautareal sich meist nicht ganz vermeiden lässt. Ist die Spange allerdings erst einmal auf dem Nagel platziert, verursacht sie bei richtiger Anwendung keinerlei Schmerzen. Im Gegenteil: Viele Patient*innen berichten, bereits wenige Stunden nach der Erstbehandlung eine Entlastung des betroffenen Areals zu spüren.

Es kann innerhalb der ersten Tage zu einem leichten "Zuggefühl" am Nagel kommen - dies lässt allerdings nach, wenn sich der Nagel erst einmal an die Spange "gewöhnt" hat.


WICHTIG: Sollte es wider Erwarten zu Schmerzen nach der Behandlung kommen, sollte der/die behandelne Podolog*in umgehend kontaktiert werden - in diesem Fall sitzt die Spange nicht richtig und muss nachjustiert werden.


Kann ich mit der Spange Schwimmen/Sport treiben/Wandern/etc?


Ja, all das ist ohne Probleme möglich. Durch das UV-Gel ist die Spange fest auf dem Nagel fixiert und löst sich auch bei Wasserkontakt etc. nicht ab. Lediglich bei Aktivitäten bei denen der Nagel starkem Druck ausgesetzt sein kann, zB Fußball oder Wandern, ist es empfehlenswert die Spange für diesen Zeitraum mit einem Pflaster abzudecken um zusätzlichen Halt zu gewährleisten.


Auch hier gilt: Sollte sich die Spange doch einmal ablösen, zB durch einen starken Stoß auf den Nagel, sollte der/die behandelnde Podolog*in zeitnah kontaktiert werden, um die Spange wieder einzusetzen.


Wie lange dauert die Behandlung?


Die gesamte Behandlungsdauer ist natürlich abhängig vom Ausgangszustand sowie der individuell sehr unterschiedlichen Geschwindigkeit des Nagelwachstums. Im Durchschnitt wird eine Behandlungsdauer von etwa 6 Monaten angenommen. Dabei sollten alle 4-6 Wochen Kontrolltermine stattfinden, bei denen die Entwicklung des Nagels kontrolliert, der Nagel fachmännisch bearbeitet und die Spange gegebenenfalls nachjustiert wird.


Bleibt der Nagel auch nach Behandlungsabschluss in seiner neuen Form?


Es gibt einige sehr seltene Fälle, in denen Patient*innen eine "Dauerspange" benötigen, weil der Nagel sich sonst erneut einrollt - ein solcher Fall ist mir allerdings in den letzten 16 Jahren nur zwei Mal untergekommen.

Bei genetisch bedingten Rollnägeln kann es zwar vorkommen, dass sich die Nägel nach Behandlungsabschluss ein wenig wieder zurückrollen, bei Vermeidung von anderen Faktoren die ein Einwachsen es Nagels begünstigen (zB falscher Nagelschnitt oder zu enge Schuhe) treten aber in den allermeisten Fällen nach der Spangenbehandlung keine Probleme mehr auf.


Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die Nagelspange?


Für gesetzlich versicherte Patient*innen gibt es die Möglichkeit die Behandlung über eine Heilmittelverordnung mit den Krankenkassen abzurechnen, vorrausgesetzt sie wird von einem/einer kassenzugelassenen Podolog*in durchgeführt.


Für den Fall dass der/die behandelnde Podolog*in zwar eine entsprechende Ausbildung, aber keine Kassenzulassung hat, bieten manche der gesetzlichen Kassen die Möglichkeit die Kosten anschließend rückerstatten zu lassen. Gleiches gilt für viele Privatversicherungen sowie beihilfeberechtigte Patient*innen. Dies sollte aber im Einzelfall vorab mit der jeweiligen Kasse abgeklärt werden.

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